Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisearrangement der BISCHOFBERGER INFO-REISEN AG interessieren. Die nachstehend festgehaltenen Vertrags- und Reise-bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der BISCHOFBERGER INFO-REISEN AG (im folgenden BIR genannt) für von BIR veranstalteten Reise-arrangements oder andere von BIR angebotenen Leistungen. In allen anderen Fällen han-delt BIR lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter, für welche die Bedingungen der vermittelten Unternehmen (Fluggesellschaften, andere Reiseveranstalter) Gültigkeit haben.

I. Anmeldung, Bestätigung und Zahlung
a. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie BIR den Abschluss eines Reisevertrages an. In der Regel hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen; ausgenommen sind kurzfristige Buchungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung und deren schrift-licher Bestätigung durch BIR zustande.
b. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises erforderlich. Für sofort auszustellende Flugscheine wird die Vorauszahlung in der Höhe des Gesamt-betrages bei Rechnungstellung fällig. Die Restzahlung ist jeweils 45 Tage vor Reiseantritt fällig.

II. Annullation
a. Grundsätzlich kann der abgeschlossene Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, und massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei BIR bzw. bei Ihnen. Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Sams-tagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
b. Sollten Sie von der Reise zurücktreten, ergeben sich zusätzlich zu den Bearbeitungs-gebühren folgende Annullationsgebühren:

c. Annullationen vor Beginn der Annullierungsfristen werden mit sFr. 100.– pro Person in Rechnung gestellt. Danach kommen die obigen Annullationsgebühren zusammen mit der Bearbeitungsgebühr zur Anwendung.
d. Die Annullation einer Reise vor deren Beginn kann durch BIR erfolgen aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, durch die die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde, oder bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Reisedurchführung. Erfolgt die Annullation durch BIR, erhalten Sie alle für die betreffende Reise einbezahlten Beträge zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden. Um eine Reise mit geringerer Teilnehmerzahl durchführen zu können, wird ein Kleingruppenzuschlag erhoben, der in der Regel spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bekanntgegeben wird.
e. Die Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen BIR-Arrangements obligatorisch.

III. Reiseunterbruch
a. Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie BIR nicht belastet werden.
b. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die BIR-Reiseleitung, die örtliche BIR-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
c. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten/SOS-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.

IV. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Leistungsumfang des Reisevertrags ist in diesem Katalog bei jedem Angebot aufgeführt. BIR ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen, die den Gesamtumfang der Vertragsleistung beeinträchtigen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies zeitlich möglich ist. Programm- und Leistungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

V. Reisepreise
a. Die in diesem Katalog angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Tarifen und Devisenkursen. Es kann notwendig sein, diese Preise zu ändern, sofern Beförderungstarife, geringe Teilnehmerzahl, Steuern oder öffentliche Abgaben eine Anpassung notwendig machen.
b. Bei einer Änderung von mehr als 10% des Pauschalpreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung durch BIR vom Vertrag zurück-zutreten.
c. Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich pro Person und basieren in der Regel auf Doppelzimmer-Belegung. Für Einzelzimmer ist in der Regel ein Zuschlag zu bezahlen.
d. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Bar-zahlungspflichtig. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten wird ein Zuschlag von 1% erhoben.
e. Mündliche Preisauskünfte sind unverbindlich.

VI. Bearbeitungsgebühr
Zur Deckung des administrativen Mehraufwandes wird BIR bei Buchungsänderungen, die von unserer Katalogausschreibung abweichen, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– pro Person (maximal jedoch CHF 60.–) verlangen. Bei nachträglichen Buchungs-änderungen, die von Ihnen verlangt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person (maximal jedoch CHF 120.–) in Rechnung gestellt. Diese Gebühr wird auch bei Annullation oder Umbuchungen erhoben. Bearbeitungsgebühren sind nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

VII. Auftragspauschale
Das vermittelnde Reisebüro kann eine Auftragspauschale erheben.

VIII. Haftung von BIR
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a. eine gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger im Rahmen des örtlichen Angebotes und der vorhandenen Möglichkeiten;
c. die Richtigkeit der Beschreibung der in diesem Prospekt angegebenen Reisedienst-leistungen. Für die Richtigkeit von Informationen, Darstellungen und Abbildungen in Länder-, Regionen-, Orts- und Hotelprospekten, die Ihnen von BIR oder anderen Stellen zugehen, können wir keine Haftung übernehmen;
d. die vertragsgemässe Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie geltender gesetzlicher Vorschriften oder anderer Vereinbarungen des jeweiligen Ziellandes oder -ortes;
e. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen, sofern sich nicht aus den Umständen oder aus weiteren Verträgen anderes ergibt.
f. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich BIR auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luft-, Eisenbahn-, Schiffsverkehr).
g. BIR ist Mitglied der Stiftung gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreisen-Buchung einbezahlten Beträge. Der Garantiefonds sichert auch Ihre Rückreise, falls BIR während Ihrer Reise zahlungsunfähig werden sollte.

IX. Haftungsausschlüsse
BIR haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a. Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c. höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches BIR, der Vermittler oder der Dienstleistungs-träger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BIR ausgeschlossen.

X. Beanstandungen und Abhilfepflicht
a. Leistungsstörungen sind sehr oft nicht voraussehbar. Sie sind verpflichtet, ein solches Vorkommnis unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter bei Eintreten mitzuteilen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und zu behalten; Sie haben in diesem Sinne auch eine Abhilfepflicht.
b. Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von BIR ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.
c. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber BIR geltend machen wollen, müssen Sie diese innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich BIR unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der BIR-Reiseleitung, der örtlichen BIR-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

XI. Einreisevorschriften
a. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreise-vorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Deutschlands und Österreichs. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.
b. Für das Vorhandensein gültiger Reiseausweise, Einreisevisa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie selber verantwortlich. Über-prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Sollten Sie wegen fehlender gültiger Ausweise die Reise absagen müssen, gelten die Annulla-tionsbestimmungen.
c. BIR macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie BIR ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

XII. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen für die Dauer Ihrer Reise den Abschluss von Gepäck-, Kranken-, Unfall-, SOS- und Rückreisekostenversicherungen. Bitte beachten Sie, dass wir für be-schädigtes oder verloren gegangenes Reisegepäck keine Haftung übernehmen können. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie entsprechende Informationen zugestellt.

XIII. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und BIR oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse: Ombudsman der Schweizer Reise-branche, Postfach, 4601 Olten.

XIV. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und BIR ist schweizerisches Recht anwendbar.  Gerichtsstand ist Zürich.

Stand März 2008